Ästhetische Eingriffe sind (in den meisten Fällen) medizinisch nicht-indizierte Eingriffe. Hierunter fallen auch ästhetische Nasenkorrekturen. Somit übernimmt die Krankenkasse diese Kosten aus nachvollziehbaren Gründen nicht. Bestehen jedoch auch funktionelle Einschränkungen, z.B. bei einer Nasenscheidewandverkrümmung mit daraus resultierender Nasenatmungsbehinderung, zahlt die Krankenkasse zumindest diese OP-Kosten anteilig, wenn zeitgleich eine ästhetische Korrektur stattfindet. Dadurch minimieren sich auch die für Sie zu tragenden Narkosekosten.

Kosten

Zwei medizinische
Systeme

In Deutschland gibt es im übertragenen Sinne zwei medizinische Systeme: ambulant und stationär. Ambulante Leistungen werden überwiegend von Arztpraxen erbracht. Stationäre Leistungen sind vorwiegend Krankenhäusern vorbehalten. Durch diese Aufteilung gibt es auch zwei Vergütungssysteme: Das Fallpauschalen-System für den stationären Sektor und das EBM-System (= erweiterter Bewertungsmaßstab) für den ambulanten. Die Kostenträger sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Als ambulant tätiger Arzt ist man Teil des ambulanten Systems. Dadurch ist es nur gestattet, Kosten für medizinisch-indizierte Eingriffe über das ambulante System abzurechnen. Die Kostenvergütung, die über das ambulante System abgerechnet wird, fällt in der Regel deutlich geringer aus. Die ästhetische Leistung muss in jedem Fall komplett selbst übernommen werden.

Welche Kosten sind enthalten?

Ästhetische Eingriffe sind umsatzsteuerpflichtig. Die Kosten für eine ästhetische Nasenoperation setzen sich demnach aus folgenden Positionen zusammen:

  • den Operationskosten (chirurgischer Eingriff)
  • den Narkosekosten
  • den Kosten für den OP, das Personal und das Instrumentarium
  • die Übernachtung in der Klinik
  • den Kosten für die Vorbereitung und die Nachsorge
  • der Umsatzsteuer von 19% (auch Mehrwertsteuer genannt)


Für Medikamente nach der OP, wie Nasenspray und Nasensalbe, kommen niedrige zweistellige Beträge hinzu.

Wie hoch sind die Kosten?

Die von Ihnen zu tragenden Gesamtkosten in meiner Praxis beginnen bei 6.300 € für einen Standard-Eingriff bei gleichzeitig funktioneller Einschränkung und entsprechendem Korrekturbedarf. Je komplexer die Nasenkorrektur ist, desto höher können die Kosten ausfallen.

Handelt es sich um eine komplexe Nasennachkorrektur, sind durch das Entnehmen von Rippen- oder Ohrknorpel die Kosten höher und beginnen bei 7.300 €.

ab 6.300€

Kosten für eine ästhetische Nasenkorrektur

ab 7.300€

Kosten für eine komplexe Nasennachkorrektur

Wir renovieren für Sie!

Seit März 2026 begrüßen wir Sie für voraussichtlich 3 Monate in der Praxisklinik Ulmenhof, Ulmenstraße 29A, 22299 Hamburg-Winterhude.

In dieser Zeit sind wir selbstverständlich weiterhin wie gewohnt für Sie da – nur an einem vorübergehenden Standort.

Wir freuen uns darauf, Sie auch dort in angenehmer Atmosphäre zu empfangen und anschließend auf das Wiedersehen in unseren frisch renovierten Räumen.

Dr. med. Johannes Bier
Ästhetische Nasenchirurgie